Blitzer in Perleberg aktuell am Sonntag: Raser aufgepasst! Hier wird am 25.01.2026 geblitzt
Achtung, Radarfalle! Am 25.01.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Perleberg teuer werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Sonntag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Perleberg an einem Standort die Gefahr besonders hoch, eine Geldstrafe oder sogar Führerscheinentzug ausgesprochen zu bekommen, wenn man nicht auf das Tempo achtet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Prignitz. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Perleberg gerechnet werden.
Perleberg, Kreis Prignitz: Radarkontrollen am 25.01.2026 in der Region in Brandenburg
Achtung am 📍 Standort B189 (Postleitzahl 19348): Wie am 25.01.2026 um 08:19 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 100 km/h-Zone.
(Stand: 25.01.2026, 15:45 Uhr)
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Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.01.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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