Blitzer in Werne aktuell am Mittwoch: Wo am 07.01.2026 Radarkontrollen stattfinden
Wer am heutigen Mittwoch in Werne seinen Tacho nicht im Blick hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 07.01.2026 wird wieder geblitzt. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Werne.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Werne den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Werne gerechnet werden.
Alle mobilen Radarkontrollen am 07.01.2026 in Werne, Kreis Unna, Nordrhein-Westfalen
Geblitzt wird am 📍 Standort Capeller Straße, PLZ 59368. Gemeldet wurde der Blitzer am 07.01.2026 um 18:02 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand: 07.01.2026, 19:15 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im Januar 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Januar 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Januar 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.01.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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