Blitzer in Schmallenberg aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 11.02.2026 Raser ins Visier
In Schmallenberg wird heute geblitzt! An diesem Mittwoch müssen Autofahrer besonders wach sein, wenn sie nicht in eine Radarfalle tappen wollen. Auf welchen Straßen in Schmallenberg am 11.02.2026 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, erfahren Sie jetzt bei news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Infos zufolge in Schmallenberg an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Hochsauerlandkreis. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Schmallenberg gerechnet werden.
Alle Radarkontrollen am 11.02.2026 in Schmallenberg, Hochsauerlandkreis, Nordrhein-Westfalen
Seit 11.02.2026 um 13:23 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich L640 (PLZ 57392 in Oberkirchen, Inderlenne). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 11.02.2026, 15:18 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie immer die vorgegebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Februar 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im Februar 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Februar 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.02.2026, 15:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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