Blitzer in Roth aktuell am Freitag: Hier nimmt die Polizei am 26.06.2026 Raser ins Visier

"Tacho im Auge behalten" heißt es am 26.06.2026. Diesen Freitag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Roth an das erlaubte Tempo halten, denn es sind Radarkontrollen aufgebaut! Hier informieren wir Sie, an welchen Positionen sich die Blitzer in Roth befinden und was sonst noch wichtig ist.

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Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Iveta

In Roth steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Roth kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle Radarkontrollen am 26.06.2026 in Roth, Bayern

Am 📍 Standort B2, PLZ 91154 (Tempolimit 100 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 26.06.2026 um 06:25 Uhr.

(Stand: 26.06.2026, 11:45 Uhr)

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Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.06.2026, 11:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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