Blitzer in Lorch aktuell am Mittwoch: Hier wird heute, am 17.12.2025 geblitzt
Achtung Autofahrer! Wer heute, am 17.12.2025 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Lorchs Straßen unterwegs ist, muss mit teils hohen Strafen rechnen. Hier in diesem Artikel finden Sie alle mobilen Blitzer in Lorch am heutigen Mittwoch im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Lorch an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Lorch kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Radarfallen am 17.12.2025 in Lorch, Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen
Achtung im 📍 Bereich B42 (Postleitzahl 65391): Wie am 17.12.2025 um 16:54 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 40 km/h-Zone.
(Stand von: 17.12.2025, 18:16 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im Dezember 2025
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Dezember 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.12.2025, 18:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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