Blitzer in Holzgerlingen aktuell am Montag: Hier stehen am 17.08.2026 mobile Blitzer
Autofahrer und Autofahrerinnen aufgepasst! Wer heute (17.08.2026) mit überhöhter Geschwindigkeit auf Holzgerlingens Straßen unterwegs ist, nimmt zum Teil hohe Strafgelder in Kauf. Bei uns auf news.de finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Holzgerlingen am Montag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Aktuellen Meldungen zufolge wird in Holzgerlingen im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Böblingen sind daher ohne Gewähr.
Die Blitzerstandorte in Holzgerlingen, Kreis Böblingen, Baden-Württemberg am 17.08.2026
Geblitzt wird im 📍 Bereich Schönaicher Straße, PLZ 71088. Gemeldet wurde der Blitzer am 17.08.2026 um 12:52 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 17.08.2026, 15:18 Uhr)
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im August 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im August 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im August 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.08.2026, 15:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Falsche Diät: Wegen dieser Abnehm-Irrtümer werden Sie überflüssige Kilos nicht los
- Lappen weg! Wann kann es zum Verlust des Führerscheins kommen?
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.