Blitzer in Ludwigslust aktuell am Donnerstag: Hier müssen Sie sich am 15.01.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen
Achtung, Radarkontrolle! Am 15.01.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Ludwigslust teuer werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Donnerstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Ludwigslust nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Ludwigslust-Parchim sind daher ohne Gewähr.
Ludwigslust, Kreis Ludwigslust-Parchim: Radarfallen am 15.01.2026 in der Region in Mecklenburg-Vorpommern
Seit 15.01.2026 um 15:31 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Klenower Straße (PLZ 19288). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 15.01.2026, 15:46 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
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- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Januar 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Januar 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind in Deutschland Radarwarner in Echtzeit verboten. Dort steht nämlich geschrieben: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“ separate Blitzerwarngeräte sind daher strikt untersagt. Ein Handy selbst muss zwar nicht ausgeschaltet werden, doch in Navigations-Apps ist die Warnfunktion zu deaktivieren. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, bleibt die Einhaltung der Tempolimits] immer noch die sicherste Methode. Hinweise im Rundfunk sind hingegen erlaubt, da sie sich nicht allein an die Fahrzeugführenden richten.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.01.2026, 15:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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