Mobile Blitzer in Schwerte aktuell am Mittwoch: Wo am 14.01.2026 Radarkontrollen stattfinden
Vorsicht Autofahrer! Wer am heutigen Mittwoch (14.01.2026) mit überhöhter Geschwindigkeit auf Schwertes Straßen unterwegs ist, nimmt zum Teil hohe Bußgelder in Kauf. Bei uns auf news.de finden Sie alle Standorte mobiler Blitzer in Schwerte am heutigen Mittwoch im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Schwerte an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Schwerte kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Standorte für Radarfallen in Schwerte, Kreis Unna, Nordrhein-Westfalen am 14.01.2026
Seit 14.01.2026 um 10:47 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Ruhrtalstraße (PLZ 58239 in Ergste). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 14.01.2026, 11:15 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrssituation an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im Januar 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Januar 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Januar 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.01.2026, 11:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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