Mobile Blitzer in Burg aktuell am Dienstag: Wo wird heute, am 28.07.2026 geblitzt?

Temposündern in Burg drohen diesen Dienstag (28.07.2026) deftige Strafen, denn es blitzt wieder vom Straßenrand. Alle Infos zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders auf Ihr Tempo achten sollten, erfahren Sie hier auf news.de.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

In Burg wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Burg gerechnet werden.

Alle mobilen Radarfallen am 28.07.2026 in Burg, Kreis Jerichower Land, Sachsen-Anhalt

Seit 28.07.2026 um 09:46 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Berliner Damm (PLZ 39288 in Ihleburg). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 28.07.2026, 16:46 Uhr)

Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher jederzeit an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.07.2026, 16:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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