Blitzer in Schwarzenbek aktuell am Donnerstag: Mobile Blitzer am 26.02.2026

Rasern in Schwarzenbek drohen diesen Donnerstag (26.02.2026) deftige Geldstrafen, denn es blitzt wieder vom Straßenrand. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, lesen Sie hier in diesem Artikel.

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Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

Geblitzt wird in Schwarzenbek nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 26.02.2026, 11:48 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Alle mobilen Radarfallen am 26.02.2026 in Schwarzenbek, Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein

Achtung 📍 auf der Ernst-Schefe-Allee (Postleitzahl 21493 in Mühlenkamp): Wie am 26.02.2026 um 07:23 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.

(Letzte Aktualisierung: 26.02.2026, 11:48 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Die Regeln für Blitzerwarner

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.02.2026, 11:48 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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