Mobile Blitzer in Stade aktuell am Montag: Mobile Blitzer am 22.12.2025

Rasern in Stade drohen diesen Montag (22.12.2025) deftige Strafen, denn es sind Radarfallen aufgebaut. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders auf Ihre Geschwindkeit achten sollten, lesen Sie hier in diesem Artikel.

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Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. (Symbolbild) (Foto) Suche
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

In Stade wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer im Einsatz. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Stade kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Die Standorte für Radarkontrollen in Stade, Niedersachsen am 22.12.2025

Am 📍 Standort Dorfanger, PLZ 21683 in Haddorf (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 22.12.2025 um 10:31 Uhr.

(Stand: 22.12.2025, 11:17 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.12.2025, 11:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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