Blitzer in Gommern aktuell am Samstag: Hier stehen am 18.04.2026 mobile Blitzer
Achtung, Radarfalle! Am 18.04.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Gommern unangenehm werden. Auf diesen Straßen ist am Samstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Derzeitigen Informationen zufolge wird in Gommern im Augenblick an 2 Standorten geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 18.04.2026, 12:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Die Blitzerstandorte in Gommern, Kreis Jerichower Land, Sachsen-Anhalt am 18.04.2026
Geblitzt wird im 📍 Bereich B246, PLZ 39245 in Gommern. Gemeldet wurde der Blitzer am 18.04.2026 um 11:58 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Aufgepasst weiterhin 📍 auf der Magdeburger Straße (Postleitzahl 39245 in Gommern): Hier wird in einer 50 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 18.04.2026 um 12:01 Uhr und zusätzlich bestätigt am 18.04.2026, 12:39 Uhr.
(Stand von: 18.04.2026, 12:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im April 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im April 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.04.2026, 12:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.