Blitzer in Euskirchen aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 18.12.2025 Raser ins Visier
Temposündern in Euskirchen drohen diesen Donnerstag (18.12.2025) hohe Geldstrafen, denn es wird wieder geblitzt. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders wachsam sein sollten, erfahren Sie hier in diesem Artikel.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Euskirchen nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle mobilen Blitzer am 18.12.2025 in Euskirchen, Nordrhein-Westfalen
Vorsicht 📍 auf der Luxemburger Straße (Postleitzahl 53881 in Kleinbüllesheim): Wie am 18.12.2025 um 12:20 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
(Stand: 18.12.2025, 14:17 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Dezember 2025
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Dezember 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.12.2025, 14:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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