Blitzer in Cloppenburg aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 06.05.2026 in eine Radarfalle geraten können
Geschwindigkeitskontrollen auf den Straßen werden regelmäßig durchgeführt. In Cloppenburg wird auch am heutigen Mittwoch (06.05.2026) geblitzt. Wir haben alle Standorte der mobilen Blitzer für Sie.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Informationen zufolge in Cloppenburg an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Cloppenburg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Blitzerstandorte in Cloppenburg, Niedersachsen am 06.05.2026
Geblitzt wird im 📍 Bereich Industriezubringer, PLZ 49661 auf Höhe Tuckel's Schlemmerbox. Gemeldet wurde der Blitzer am 06.05.2026 um 19:59 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Aufgepasst außerdem am 📍 Standort Industriezubringer (Postleitzahl 49661): Hier blitzt es in einer 50 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 06.05.2026 um 18:55 Uhr und zusätzlich bestätigt am 06.05.2026, 19:19 Uhr.
(Stand von: 06.05.2026, 20:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Mai 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Mai 2026
Die Regeln für Radarwarner
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.05.2026, 20:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Alles rund ums Auto:
- Geld- und Freiheitsstrafen bei Straftaten im Stau
- Elektroauto selber zu Hause laden: Damit klappt es mit der eigenen Wallbox in der Garage
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.