Blitzer in Plettenberg aktuell am Dienstag: Wo am 24.03.2026 Radarkontrollen stattfinden

"Fuß vom Gas" heißt es am 24.03.2026. Auch am heutigen Dienstag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Plettenberg an die erlaubte Geschwindigkeit halten, denn sonst könnte es teuer werden! In diesem Artikel auf news.de finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer in Plettenberg und was Sie sonst noch beachten müssen.

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Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) (Foto) Suche
Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) Bild: Stefan Gröpper | Vitronic / dpa | Stefan Gröpper

Temposünder können aktuellen Infos zufolge in Plettenberg im Augenblick auf nur einer Straße in einen Blitzer geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Plettenberg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Die Standorte für Radarfallen in Plettenberg, Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen am 24.03.2026

Seit 24.03.2026 um 06:31 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Kroppstraße (PLZ 58840). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Letzte Aktualisierung: 24.03.2026, 07:15 Uhr)

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Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.03.2026, 07:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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