Mobile Blitzer in Treuchtlingen aktuell am Freitag: Hier wird heute, am 24.07.2026 geblitzt

Achtung, Radarfalle! Am 24.07.2026 kann es für Autofahrer in Treuchtlingen unangenehm werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Freitag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Es ist nicht die Regel, aber kommt vor: Einige mobile oder teilstationäre Blitzer nehmen Raser in beide Richtungen ins Visier. (Symbolbild) (Foto) Suche
Es ist nicht die Regel, aber kommt vor: Einige mobile oder teilstationäre Blitzer nehmen Raser in beide Richtungen ins Visier. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Im Augenblick ist in Treuchtlingen an insgesamt 2 Standorten die Gefahr besonders hoch, in eine mobile Radarfalle zu fahren. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Treuchtlingen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Die Standorte für Radarkontrollen in Treuchtlingen, Kreis Weißenburg-Gunzenhausen, Bayern am 24.07.2026

Geblitzt wird 📍 auf der Alte Treuchtlinger Straße, PLZ 91757 in Graben. Gemeldet wurde der Blitzer am 24.07.2026 um 11:38 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.

Weiterhin wird geblitzt 📍 auf der Hahnenkammstraße, PLZ 91757. Gemeldet wurde der Blitzer am 24.07.2026 um 07:27 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Stand von: 24.07.2026, 11:45 Uhr)

Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.07.2026, 11:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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