Blitzer in Treuchtlingen aktuell am Freitag: Fuß vom Gas! Blitzer am 06.03.2026
Heute wird in Treuchtlingen die Geschwindigkeit kontrolliert. Wer am Freitag unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Temposünde zu entgehen. Erfahren Sie bei news.de, was über die mobilen Blitzer in Treuchtlingen am 06.03.2026 bekannt ist und wo Sie mit angepasster Geschwindigkeit fahren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Informationen zufolge wird in Treuchtlingen gerade an 2 Standorten geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 06.03.2026, 18:46 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle Radarkontrollen am 06.03.2026 in Treuchtlingen, Kreis Weißenburg-Gunzenhausen, Bayern
Im 📍 Bereich Nürnberger Straße, PLZ 91757 in Lehleinsmühle (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 06.03.2026 um 13:13 Uhr.
Seit 06.03.2026 um 12:51 Uhr ist dazu eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich St2216 (PLZ 91757 in Oberheumödern, Heunischhof) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 50 km/h.
(Stand: 06.03.2026, 18:46 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach § 23 StVO ist es verboten, Geräte zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Blitzer-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.03.2026, 18:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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