Mobile Blitzer in Salzwedel aktuell am Samstag: Hier wird heute, am 11.04.2026 geblitzt

Auf den Straßen von Salzwedel müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute, am Samstag, den 11.04.2026 aufmerksam sein, dass sie sich kein teures Foto einhandeln. Wo es aktuell blitzt und was bei einer Überschreitung passiert, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.

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Auch Laserpistolen sind desöfteren bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei im Einsatz. (Symbolbild) (Foto) Suche
Auch Laserpistolen sind desöfteren bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei im Einsatz. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Geblitzt wird in Salzwedel nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Salzwedel kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Hier stehen aktuell am 11.04.2026 die Radarkontrollen in Salzwedel, Altmarkkreis Salzwedel, Sachsen-Anhalt

Achtung am 📍 Standort Ernst-Thälmann-Straße (Postleitzahl 29410 in Salzwedel, Perver): Wie am 11.04.2026 um 08:21 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.

(Letzte Aktualisierung: 11.04.2026, 12:46 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrslage an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.04.2026, 12:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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