Mobile Blitzer in Friedrichshafen aktuell am Dienstag: Wo Sie am 16.12.2025 in eine Radarfalle geraten können

Achtung, Radarfalle! Am 16.12.2025 kann es für Autofahrer in Friedrichshafen teuer werden. Auf diesen Straßen ist am Dienstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.

Erstellt von - Uhr

Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) Bild: dpa / David Ebener

In Friedrichshafen wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer aufgebaut. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 16.12.2025, 14:18 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Alle mobilen Blitzer am 16.12.2025 in Friedrichshafen, Bodenseekreis, Baden-Württemberg

Seit 16.12.2025 um 07:24 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Zeppelinstraße (PLZ 88045 in Niederholz). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 16.12.2025, 14:18 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie stets die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.12.2025, 14:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Alles rund ums Auto:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.