Blitzer in Friedrichshafen aktuell am Sonntag: Wo am 03.05.2026 Radarkontrollen stattfinden
Achtung, Radarfalle! Am 03.05.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Friedrichshafen kostspielig werden. Auf diesen Straßen ist am Sonntag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Infos zufolge in Friedrichshafen an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Friedrichshafen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Friedrichshafen, Bodenseekreis: Standorte für Blitzer am 03.05.2026 in der Region in Baden-Württemberg
Vorsicht 📍 auf der Burgstraße (Postleitzahl 88046 in Löwental): Wie am 03.05.2026 um 10:01 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 20 km/h-Zone geblitzt.
(Letzte Aktualisierung: 03.05.2026, 11:15 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Mai 2026
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- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Mai 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.05.2026, 11:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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