Blitzer in Balingen aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 19.03.2026 geblitzt

Geblitzt werden kann teuer werden. Wer heute (19.03.2026) mit überhöhter Geschwindigkeit auf Balingens Straßen unterwegs ist, bekommt bald ein Blitzerfoto aus Felnsburg. Wir informieren Sie über die Blitzerstandorte am heutigen Donnerstag und was Sie beachten müssen.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / fottoo

Momentanen Meldungen zufolge wird in Balingen im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Hier stehen aktuell am 19.03.2026 die mobilen Radarfallen in Balingen, Zollernalbkreis, Baden-Württemberg

Geblitzt wird im 📍 Bereich B463, PLZ 72336 in Weilstetten. Gemeldet wurde der Blitzer am 19.03.2026 um 13:53 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 120 km/h.

(Stand: 19.03.2026, 14:15 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.03.2026, 14:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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