Blitzer in Kaiserslautern aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 18.12.2025 in eine Radarfalle geraten können
"Fuß vom Gas" heißt es am 18.12.2025. Diesen Donnerstag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Kaiserslautern an das vorgeschriebenen Tempo halten, denn hier lauern Radarfallen! Wir haben alle Standorte für aufgebaute Blitzer in Kaiserslautern aufgelistet.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Informationen zufolge in Kaiserslautern an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Standorte für Radarkontrollen in Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz am 18.12.2025
Geblitzt wird im 📍 Bereich Kieferberg, PLZ 67659 in Morlautern. Gemeldet wurde der Blitzer am 18.12.2025 um 16:26 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Vorsicht weiterhin 📍 auf dem Benzinoring (Postleitzahl 67657 in Grübentälchen, PRE Wohnpark): Hier blitzt es in einer 30 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 18.12.2025 um 13:35 Uhr und zusätzlich bestätigt am 18.12.2025, 18:12 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 18.12.2025, 18:17 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrssituation an und halten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Dezember 2025
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Dezember 2025
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.12.2025, 18:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
- Temporäres und dauerhaftes Fahrverbot: Wann ist der Führerschein weg?
- E-Auto-Ladestation zuhause: Die wichtigsten Voraussetzungen für eine sichere Wallbox-Installation
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.