Blitzer in Bergkamen aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 11.06.2026 geblitzt

Achtung, Radarfalle! In Bergkamen kann es für Verkehrsteilnehmer am 11.06.2026 kostspielig werden. Auf diesen Straßen ist am Donnerstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.

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Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark

Geblitzt wird in Bergkamen nach aktuellen Informationen im Augenblick an 2 Standorten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Unna sind daher ohne Gewähr.

Bergkamen, Kreis Unna: Radarkontrollen am 11.06.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen

Seit 11.06.2026 um 17:31 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Erich-Ollenhauer-Straße (PLZ 59192). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Vorsicht außerdem am 📍 Standort Bruktererstraße (Postleitzahl 59192 in Oberaden auf Höhe Preinschule): Hier wird in einer 30 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 11.06.2026 um 17:13 Uhr und zusätzlich bestätigt am 11.06.2026, 19:43 Uhr.

(Stand von: 11.06.2026, 20:17 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher stets an die vorgegebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.

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Die Regeln für Radarwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.06.2026, 20:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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