Mobile Blitzer in Rendsburg aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 02.09.2026
Achtung, Radarkontrolle! In Rendsburg kann es für Autofahrer am 02.09.2026 unangenehm werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Mittwoch besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Rendsburg an insgesamt 3 Standorten die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Rendsburg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 02.09.2026 die mobilen Blitzer in Rendsburg, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein
Geblitzt wird am 📍 Standort B77, PLZ 24768 in Rendsburg-West, Rendsburg Südwest. Gemeldet wurde der Blitzer am 02.09.2026 um 12:12 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.
Am 📍 Standort B77, PLZ 24768 in Rendsburg-West, Rendsburg Südwest (Tempolimit 100 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 02.09.2026 um 12:08 Uhr gemeldet.
Desweiteren wird geblitzt 📍 auf der Fockbeker Chaussee, PLZ 24768 in Rendsburg-West, Margaretenhof. Gemeldet wurde der Blitzer am 02.09.2026 um 11:30 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 02.09.2026, 12:16 Uhr)
Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im September 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im September 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im September 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.09.2026, 12:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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