Mobile Blitzer in Prenzlau aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 11.06.2026 geblitzt

Achtung, Radarkontrolle! In Prenzlau kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 11.06.2026 kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Donnerstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / fottoo

Temposünder können momentanen Meldungen zufolge in Prenzlau im Augenblick auf insgesamt 2 Straßen in Schwierigkeiten durch eine Radarfalle geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Brandenburg sind daher ohne Gewähr.

Die Standorte für Radarkontrollen in Prenzlau, Kreis Uckermark, Brandenburg am 11.06.2026

Aufgepasst im 📍 Bereich Berliner Straße (Postleitzahl 17291 auf Höhe SB): Wie am 11.06.2026 um 20:34 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 20 km/h-Zone.

Desweiteren steht ein Blitzer 📍 auf der Berliner Straße, PLZ 17291. Der Standort wurde am 11.06.2026 um 17:55 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.

(Stand von: 11.06.2026, 20:45 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Die Regeln für Radarwarner

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.06.2026, 20:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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