Blitzer in Neuruppin aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 24.09.2026 geblitzt
"Fuß vom Gas" heißt es am 24.09.2026. Am heutigen Donnerstag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Neuruppin an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es sind Radarkontrollen aufgebaut! Hier auf news.de finden Sie die aktuellen Blitzerstandorte in Neuruppin und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Raser können derzeitigen Infos zufolge in Neuruppin im Augenblick auf nur einer Straße in einen Blitzer geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Die Standorte für Radarfallen in Neuruppin, Kreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg am 24.09.2026
Seit 24.09.2026 um 15:14 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Bechliner Chaussee (PLZ 16816 in Bechlin, Bütow). Hier gilt ein Tempolimit von 20 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 24.09.2026, 16:46 Uhr)
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im September 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im September 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im September 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.09.2026, 16:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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