Blitzer in Offenburg aktuell am Freitag: Wo Sie am 29.05.2026 in eine Radarfalle geraten können

Heute wird in Offenburg die Geschwindigkeit kontrolliert. Wer am Freitag unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Radarfalle zu entgehen. Auf welchen Straßen in Offenburg am 29.05.2026 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, erfahren Sie auf dieser Seite.

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Tempokontrollen sind auf unseren Straßen Gang und Gebe. Täglich werden eine Vielzahl von Blitzerfotos verteilt. (Symbolbild) (Foto) Suche
Tempokontrollen sind auf unseren Straßen Gang und Gebe. Täglich werden eine Vielzahl von Blitzerfotos verteilt. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können aktuellen Meldungen zufolge in Offenburg auf nur einer Straße in Bedrängis durch überhöhte Geschwindigkeit geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 29.05.2026 die mobilen Radarkontrollen in Offenburg, Ortenaukreis, Baden-Württemberg

Am 📍 Standort Okenstraße, PLZ 77652 auf Höhe MediClin MVZ Offenburg (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 29.05.2026 um 08:30 Uhr.

(Stand von: 29.05.2026, 11:19 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 29.05.2026, 11:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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