Blitzer in Schwerin aktuell am Freitag: Hier nimmt die Polizei am 19.12.2025 Raser ins Visier
Im Straßenverkehr von Schwerin müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute, am Freitag, den 19.12.2025 besonders aufpassen, dass sie das erlaubte Tempo einhalten. Wo derzeit Blitzer aufgebaut sind und welche Regelverstöße geahnded werden, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Schwerin nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Schwerin gerechnet werden.
Die Standorte für Radarkontrollen in Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern am 19.12.2025
Vorsicht 📍 auf der An der Crivitzer Chaussee (Postleitzahl 19063 in Zippendorf): Wie am 19.12.2025 um 07:57 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 60 km/h-Zone geblitzt.
(Stand von: 19.12.2025, 19:45 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem Radfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Tempoverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Dezember 2025
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Dezember 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.12.2025, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Frühwarnzeichen Herzinfarkt: Auf diese seltenen Symptome sollten Sie achten
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bud/roj/news.de
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