Blitzer in Schwerin aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 10.07.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen

Achtung, Radarfalle! Am 10.07.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Schwerin kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Freitag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Mobile Blitzer können auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzer können auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Im Augenblick ist in Schwerin an insgesamt 2 Standorten die Gefahr besonders hoch, in einen Blitzer zu fahren. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Die Standorte für Radarfallen in Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern am 10.07.2026

Seit 10.07.2026 um 16:11 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Willi-Bredel-Straße (PLZ 19059 in Weststadt). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 20 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Am 📍 Standort B321, PLZ 19061 in Krebsförden (Tempolimit 70 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 10.07.2026 um 07:10 Uhr gemeldet.

(Stand von: 10.07.2026, 16:46 Uhr)

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Die Regeln für Radarwarner

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.07.2026, 16:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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