Blitzer in Norderstedt aktuell am Donnerstag: Wo am 23.07.2026 Radarkontrollen stattfinden

Vorsicht Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer am heutigen Donnerstag (23.07.2026) mit zu hohem Tempo auf Norderstedts Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Geldstrafen und sogar der Entzug des Führerscheins. Hier auf news.de finden Sie alle mobilen Blitzer in Norderstedt am heutigen Donnerstag im Überblick.

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Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ronald Rampsch

Mobile Radarfallen sind derzeitigen Infos zufolge in Norderstedt an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Norderstedt gerechnet werden.

Die Standorte für Radarkontrollen in Norderstedt, Kreis Segeberg, Schleswig-Holstein am 23.07.2026

Vorsicht am 📍 Standort Am Tarpenufer (Postleitzahl 22848 in Garstedt): Wie am 23.07.2026 um 11:58 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.

(Stand von: 23.07.2026, 16:17 Uhr)

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.07.2026, 16:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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