Mobile Blitzer in Wiesmoor aktuell am Montag: Hier nimmt die Polizei am 01.12.2025 Raser ins Visier

Wer an diesem Montag in Wiesmoor seinen Tacho nicht im Blick hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 01.12.2025 wird wieder geblitzt. Hier erfahren Sie alle derzeitigen Blitzerstandorte in Wiesmoor.

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Tempokontrollen sind auf unseren Straßen Gang und Gebe. Täglich werden eine Vielzahl von Blitzerfotos verteilt. (Symbolbild) (Foto) Suche
Tempokontrollen sind auf unseren Straßen Gang und Gebe. Täglich werden eine Vielzahl von Blitzerfotos verteilt. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Wiesmoor an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Niedersachsen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Wiesmoor gerechnet werden.

Auch wissenswert:

Wiesmoor, Kreis Aurich: Blitzer-Standorte am 01.12.2025 in der Region in Niedersachsen

Geblitzt wird im 📍 Bereich Mullberger Straße, PLZ 26639 in Mullberg. Gemeldet wurde der Blitzer am 01.12.2025 um 06:15 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 60 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 01.12.2025, 07:15 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.12.2025, 07:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

/roj/news.de

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