Mobile Blitzer in Ludwigsburg aktuell am Samstag: Fuß vom Gas! Blitzer am 25.04.2026

Auf den Straßen von Ludwigsburg müssen Verkehrsteilnehmer heute, am Samstag, den 25.04.2026 besonders aufpassen, dass sie nicht zu viel auf dem Tacho haben. Wo derzeit geblitzt wird und welche Regelverstöße geahnded werden, erfahren Sie hier auf news.de.

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Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

In Ludwigsburg steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Die Blitzerstandorte in Ludwigsburg, Baden-Württemberg am 25.04.2026

Geblitzt wird am 📍 Standort Eglosheimer Straße, PLZ 71636 in Pflugfelden. Gemeldet wurde der Blitzer am 25.04.2026 um 18:14 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 25.04.2026, 19:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.04.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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