Mobile Blitzer in Ludwigsburg aktuell am Samstag: Hier nimmt die Polizei am 13.12.2025 Raser ins Visier

Hinweis für alle Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer am heutigen Samstag (13.12.2025) mit überhöhter Geschwindigkeit auf Ludwigsburgs Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Ordnungsgelder und sogar Fahrverbot. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Ludwigsburg an diesem Samstag im Überblick.

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Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark

Mobile Radarfallen sind aktuellen Informationen zufolge in Ludwigsburg an einem Standort gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Baden-Württemberg sind daher ohne Gewähr.

Alle Radarfallen am 13.12.2025 in Ludwigsburg, Baden-Württemberg

Aufgepasst 📍 auf der Abelstraße (Postleitzahl 71634 in Ludwigsburg - Mitte): Wie am 13.12.2025 um 17:30 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 40 km/h-Zone.

(Letzte Aktualisierung: 13.12.2025, 18:15 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und halten Sie sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 13.12.2025, 18:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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