Blitzer in Dinslaken aktuell am Dienstag: Wo am 16.12.2025 Radarkontrollen stattfinden

Autofahrer und Autofahrerinnen aufgepasst! Wer am heutigen Dienstag (16.12.2025) zu schnell auf Dinslakens Straßen unterwegs ist, nimmt zum Teil hohe Strafen in Kauf. Hier auf news.de finden Sie alle Standorte mobiler Blitzer in Dinslaken an diesem Dienstag im Überblick.

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Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark

Zu schnelle Autofahrer können aktuellen Meldungen zufolge in Dinslaken auf nur einer Straße in einen Blitzer tappen. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Die Standorte für Radarkontrollen in Dinslaken, Kreis Wesel, Nordrhein-Westfalen am 16.12.2025

Am 📍 Standort Heistermannstraße, PLZ 46539 in Hiesfeld (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 16.12.2025 um 11:05 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 16.12.2025, 11:15 Uhr)

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Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.12.2025, 11:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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