Mobile Blitzer in Dinslaken aktuell am Montag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 05.10.2026
"Fuß vom Gas" heißt es am 05.10.2026. Auch an diesem Montag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Dinslaken an die vorgeschriebenen Geschwindigkeit halten, denn es wird geblitzt! Wir haben alle Standorte für aufgebaute Blitzer in Dinslaken bequem in einer Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Dinslaken den Verkehrsinformationen zufolge gerade an 2 Standorten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Wesel sind daher ohne Gewähr.
Dinslaken, Kreis Wesel: Aktuelle Blitzer-Standorte am 05.10.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen
Seit 05.10.2026 um 12:06 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Scholtenstraße (PLZ 46539 in Oberlohberg, Hiesfeld). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Dazu steht ein Blitzer im 📍 Bereich Schanzenstraße, PLZ 46535 in Hagenviertel, Eppinghoven. Der Standort wurde am 05.10.2026 um 10:02 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 30 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 05.10.2026, 12:15 Uhr)
Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und halten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ein zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgelder für Tempoverstöße im Oktober 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Oktober 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Oktober 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.10.2026, 12:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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