Mobile Blitzer in Bocholt aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 18.03.2026 vor Blitzern in Acht nehmen
Auf den Straßen finden regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen statt. In Bocholt wird auch am heutigen Mittwoch (18.03.2026) geblitzt. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Standorten der mobilen Blitzer.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Bocholt nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Bocholt kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle Blitzer am 18.03.2026 in Bocholt, Kreis Borken, Nordrhein-Westfalen
Geblitzt wird am 📍 Standort Schanze, PLZ 46399 in Bocholt, Ravardiviertel. Gemeldet wurde der Blitzer am 18.03.2026 um 17:09 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 20 km/h.
(Stand: 18.03.2026, 19:18 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im März 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.03.2026, 19:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Frühwarnzeichen Herzinfarkt: Auf diese seltenen Symptome sollten Sie achten
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bud/roj/news.de
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