Blitzer in Witten aktuell am Samstag: Hier nimmt die Polizei am 04.04.2026 Raser ins Visier

Heute wird in Witten die Geschwindigkeit kontrolliert. Wer am Samstag unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Radarfalle zu entgehen. Erfahren Sie jetzt hier, was über die mobilen Blitzer in Witten am 04.04.2026 bekannt ist und wo Sie mit angepasster Geschwindigkeit fahren sollten.

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Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Im Augenblick ist in Witten an einem Standort die Gefahr besonders hoch, geblitzt zu werden. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Nordrhein-Westfalen sind daher ohne Gewähr.

Alle mobilen Radarfallen am 04.04.2026 in Witten, Ennepe-Ruhr-Kreis, Nordrhein-Westfalen

Geblitzt wird 📍 auf der Breddestraße, PLZ 58452 in Witten-Mitte, Breddeviertel auf Höhe Seniorenresidenz Breddegarten. Gemeldet wurde der Blitzer am 04.04.2026 um 15:14 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Stand: 04.04.2026, 16:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Die Regeln für Radarwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.04.2026, 16:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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