Mobile Blitzer in Wetzlar aktuell am Mittwoch: Wo wird heute, am 03.12.2025 geblitzt?
Auf den Straßen finden regelmäßig Radarkontrollen statt. In Wetzlar wird auch am heutigen Mittwoch, 03.12.2025 geblitzt. Wir haben alle Einsatzorte der mobilen Blitzer für Sie.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Wetzlar nach aktuellen Informationen im Augenblick an 2 Standorten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
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Wetzlar, Lahn-Dill-Kreis: Radarkontrollen am 03.12.2025 in der Region in Hessen
Geblitzt wird am 📍 Standort Schulstraße, PLZ 35583 in Garbenheim. Gemeldet wurde der Blitzer am 03.12.2025 um 18:12 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 20 km/h.
Dazu steht ein Blitzer 📍 auf dem Karl-Kellner-Ring, PLZ 35576 in Altstadt. Der Standort wurde am 03.12.2025 um 13:58 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 03.12.2025, 18:15 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im Dezember 2025
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Dezember 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.12.2025, 18:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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