Blitzer in Wesel aktuell am Donnerstag: Wo wird heute, am 17.09.2026 geblitzt?

Hinweis für alle Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer am heutigen Donnerstag (17.09.2026) zu schnell auf Wesels Straßen unterwegs ist, nimmt zum Teil hohe Geldstrafen in Kauf. Bei uns auf news.de finden Sie alle Positionen mobiler Blitzer in Wesel an diesem Donnerstag im Überblick.

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Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Zu schnelle Autofahrer können momentanen Meldungen zufolge in Wesel im Augenblick auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch eine Radarfalle geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Wesel gerechnet werden.

Die Standorte für Radarkontrollen in Wesel, Nordrhein-Westfalen am 17.09.2026

Seit 17.09.2026 um 07:22 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf dem Hansaring (PLZ 46483 in Wesel). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 17.09.2026, 08:18 Uhr)

Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher stets an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.09.2026, 08:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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