Mobile Blitzer in Gera aktuell am Samstag: Hier wird heute, am 09.05.2026 geblitzt
Achtung, Radarfalle! In Gera kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 09.05.2026 teuer werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Samstag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Zu schnelle Autofahrer können derzeitigen Infos zufolge in Gera im Augenblick auf insgesamt 2 Straßen in eine mobile Radarfalle tappen. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Die Blitzerstandorte in Gera, Thüringen am 09.05.2026
Geblitzt wird 📍 auf der Altenburger Straße, PLZ 07546 in Laasen, Ostviertel. Gemeldet wurde der Blitzer am 09.05.2026 um 10:18 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Daneben ist ein Blitzer am 📍 Standort Schänkenberg, PLZ 07549 in Röppisch, Unterröppisch aufgebaut, Tempolimit hier: 30 km/h. Die Position ist seit 09.05.2026 um 08:58 Uhr bekannt.
(Letzte Aktualisierung: 09.05.2026, 11:46 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
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- Bußgelder für Abstandsvergehen im Mai 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 09.05.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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