Mobile Blitzer in Eberswalde aktuell am Samstag: Hier stehen am 21.02.2026 mobile Blitzer
Wer an diesem Samstag in Eberswalde das Gaspedal seines Autos nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 21.02.2026 kann es wieder teuer werden. Hier erfahren Sie alle derzeitigen Blitzerstandorte in Eberswalde.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Eberswalde wurden nach aktuellen Angaben 2 mobile Blitzer gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 21.02.2026, 15:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Die Standorte für Radarkontrollen in Eberswalde, Kreis Barnim, Brandenburg am 21.02.2026
Seit 21.02.2026 um 14:48 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Eberswalder Straße (PLZ 16227 in Finow). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Vorsicht weiterhin im 📍 Bereich Lessingstraße (Postleitzahl 16225 in Eberswalde 1): Hier wird in einer 30 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 21.02.2026 um 14:34 Uhr und zusätzlich bestätigt am 21.02.2026, 15:42 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 21.02.2026, 15:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrslage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.02.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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