Blitzer in Eberswalde aktuell am Freitag: Raser aufgepasst! Hier wird am 08.05.2026 geblitzt
Achtung, Radarfalle! In Eberswalde kann es für Verkehrsteilnehmer am 08.05.2026 unangenehm werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Freitag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Eberswalde an einem Standort die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu fahren. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Barnim. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Eberswalde gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 08.05.2026 die Radarkontrollen in Eberswalde, Kreis Barnim, Brandenburg
Geblitzt wird 📍 auf der Kleine Drehnitzstraße, PLZ 16227 in Finow, Eisenspalterei auf Höhe Toom Parkplatz. Gemeldet wurde der Blitzer am 08.05.2026 um 08:20 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 20 km/h.
(Stand von: 08.05.2026, 08:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Tempovergehen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Mai 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Mai 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 08.05.2026, 08:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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