Blitzer in Beckum aktuell am Sonntag: Hier wird heute, am 07.12.2025 geblitzt

Achtung, Radarfalle! In Beckum kann es für Autofahrer am 07.12.2025 kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Sonntag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) Bild: dpa / Swen Pförtner

Momentanen Informationen zufolge wird in Beckum gerade an 2 Standorten geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 07.12.2025, 15:16 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

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Im 📍 Bereich Vorhelmer Straße, PLZ 59269 in Roland (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 07.12.2025 um 12:01 Uhr.

Weiterhin ist ein Blitzer 📍 auf der Neubeckumer Straße, PLZ 59269 aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 07.12.2025 um 10:50 Uhr bekannt.

(Stand von: 07.12.2025, 15:16 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.12.2025, 15:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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