Blitzer auf der A28 aktuell am Montag: Hier nimmt die Polizei am 03.08.2026 Raser ins Visier

Temposündern auf der Autobahn A28 drohen diesen Montag (03.08.2026) hohe Bußgelder, denn es wird wieder geblitzt. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und auf welchen Abschnitten der A28 Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, erfahren Sie hier auf news.de.

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Wenn es kurz rot aufleuchtet, dann war man wohl zu schnell unterwegs: Wie hier stehen täglich verschiedene mobile Blitzer an Deutschlands Autobahnen. (Foto) Suche
Wenn es kurz rot aufleuchtet, dann war man wohl zu schnell unterwegs: Wie hier stehen täglich verschiedene mobile Blitzer an Deutschlands Autobahnen. Bild: picture alliance / dpa | David Ebener

Geblitzt wird auf der A28 nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einer Position. Die Gefahrenlage einer Bundesautobahn kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle mobilen Radarkontrollen am 03.08.2026 auf der A28

Geblitzt wird auf der A28 in der Region Oldenburg auf Höhe Wechloy in Niedersachsen. Gemeldet wurde der Blitzer am 03.08.2026 um 08:52 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit.

(Letzte Aktualisierung: 03.08.2026, 13:33 Uhr)

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Der Bußgeldkatalog nach StVO für Verkehrsverstöße

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

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