Blitzer auf der A72 aktuell am Montag: Hier wird heute, am 03.08.2026 geblitzt
Mobile Blitzer auf der Autobahn A72! Auch am heutigen Montag, den 03.08.2026 sind Radarfallen am Straßenrand versteckt und wollen Temposünder zur Vernunft bringen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer auf der A72.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Informationen zufolge wird auf der A72 an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 03.08.2026, 13:33 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus entlang der geamten A72 rechnen.
Alle mobilen Radarkontrollen am 03.08.2026 auf der A72
Aufgepasst im Bereich Stollberg / Stollberg/Erzgebirge (Erzgebirgskreis) in Sachsen: Wie am 03.08.2026 um 11:12 Uhr gemeldet wurde, blitzt es genau hier auf der A72. Halten Sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung.
(Stand von: 03.08.2026, 13:33 Uhr)
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Tempo im August 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im August 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im August 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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