Mobile Blitzer in Jena aktuell am Dienstag: Wo Sie am 31.03.2026 in eine Radarfalle geraten können
Geblitzt werden kann kostspielig werden. Wer heute, am 31.03.2026 mit zu hoher Geschwindigkeit auf Jenas Straßen unterwegs ist, darf sich über ein Blitzerfoto freuen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Dienstag die mobilen Blitzer versteckt sind und worauf Sie achten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Temposünder können derzeitigen Meldungen zufolge in Jena im Augenblick auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch einen Blitzer geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Jena kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 31.03.2026 die mobilen Radarkontrollen in Jena, Thüringen
Vorsicht am 📍 Standort L230 (Postleitzahl 07751 in Vierzehnheiligen): Wie am 31.03.2026 um 06:45 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.
(Stand von: 31.03.2026, 07:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und halten Sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit ein zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im März 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im März 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im März 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 31.03.2026, 07:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Alles rund ums Auto:
- Geld- und Freiheitsstrafen bei Straftaten im Stau
- Mit diesen Tipps machen Sie Ihr Auto fit für den Winter
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.