Mobile Blitzer in Hildesheim aktuell am Donnerstag: Hier müssen Sie sich am 26.02.2026 vor Blitzern in Acht nehmen
Achtung, Radarfalle! Am 26.02.2026 kann es für Autofahrer in Hildesheim kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Donnerstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Aktuellen Meldungen zufolge wird in Hildesheim im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Hildesheim kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Standorte für Radarkontrollen in Hildesheim, Niedersachsen am 26.02.2026
Seit 26.02.2026 um 11:17 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Bismarckplatz (PLZ 31135 in Oststadt/Stadtfeld, Oststadt) auf Höhe IMO Car Wash. Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 26.02.2026, 19:18 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Februar 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Februar 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Februar 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.02.2026, 19:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
- Geld- und Freiheitsstrafen bei Straftaten im Stau
- Schlaganfall: Auf diese frühen Symptome sollten Sie immer achten
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.