Mobile Blitzer auf der A38 aktuell am Dienstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 02.06.2026 geblitzt

Achtung, Radarkontrolle! Am 02.06.2026 kann es für Autofahrer auf der Autobahn A38 kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Abschnitten Sie am heutigen Dienstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Geschwindigkeitskontrollen sind täglich bundesweit an der Tagesordnung. (Foto) Suche
Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Geschwindigkeitskontrollen sind täglich bundesweit an der Tagesordnung. Bild: picture alliance/dpa | Silas Stein

Raser können derzeitigen Infos zufolge auf der A38 im Augenblick an einer Position in eine mobile Radarfalle tappen. Die Situation der Verkehrsüberwachung der A38 kann sich natürlich im Laufe des Tages ändern. Die Angaben der aufgeführten Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Die Blitzerstandorte auf der A38 am 02.06.2026

Vorsicht in der Region Braunsbedra / Frankleben (Saalekreis) in Sachsen-Anhalt: Wie am 02.06.2026 um 11:38 Uhr gemeldet wurde, blitzt es genau hier auf der A38. Halten Sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung.

(Letzte Aktualisierung: 02.06.2026, 13:33 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Der Bußgeldkatalog nach StVO für Verkehrsverstöße

Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:

DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

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