Mobile Blitzer auf der A38 aktuell am Dienstag: Hier müssen Sie sich am 26.05.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen

Achtung, Radarkontrolle! Am 26.05.2026 kann es für Autofahrer auf der Autobahn A38 kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Abschnitten Sie am heutigen Dienstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Mobile Radarkontrollen sollen Rasern täglich auf den Autobahnen der Republik das Handwerk legen. (Foto) Suche
Mobile Radarkontrollen sollen Rasern täglich auf den Autobahnen der Republik das Handwerk legen. Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jan Woitas

Derzeitigen Informationen zufolge wird auf der A38 auf 2 Abschnitten geblitzt. Die Gefahrenlage einer Bundesautobahn, wie der A38, kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle mobilen Radarkontrollen am 26.05.2026 auf der A38

Geblitzt wird auf der A38 bei Breitenworbis / Bernterode (Landkreis Eichsfeld) in Thüringen. Gemeldet wurde der Blitzer am 26.05.2026 um 08:56 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit.

Dazu ist ein Blitzer in der Region Merseburg / Frankleben (Saalekreis) in Sachsen-Anhalt aufgebaut, achten Sie besonders hier auf die Höchstgeschwindigkeit. Die Position ist seit 26.05.2026, 08:31 Uhr bekannt.

(Stand von: 26.05.2026, 13:33 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf alle anderen Fahrzeuge.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:

Die Regeln für Blitzerwarner

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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