Blitzer in Ulm aktuell am Sonntag: Hier wird heute, am 13.09.2026 geblitzt
Temposündern in Ulm drohen diesen Sonntag (13.09.2026) saftige Ordnungsgelder, denn es wird wieder mal geblitzt. Alle Infos zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders wachsam fahren sollten, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Zu schnelle Autofahrer können momentanen Infos zufolge in Ulm auf insgesamt 3 Straßen in Bedrängis durch zu hohe Geschwindigkeit kommen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Ulm gerechnet werden.
Alle Radarkontrollen am 13.09.2026 in Ulm, Baden-Württemberg
Seit 13.09.2026 um 11:09 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf dem Bismarckring (PLZ 89077 in Weststadt). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Außerdem ist ein Blitzer 📍 auf der Karlstraße, PLZ 89073 in Mitte aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 13.09.2026 um 11:07 Uhr bekannt.
Desweiteren steht ein Blitzer im 📍 Bereich Brühlstraße, PLZ 89081 in Jungingen. Der Standort wurde am 13.09.2026 um 09:17 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 30 km/h.
(Stand von: 13.09.2026, 11:15 Uhr)
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im September 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im September 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im September 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 13.09.2026, 11:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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